Willensvollstrecker

Barbara SchärzNachlasssLeave a Comment

Vor einiger Zeit hatte ich einen Kunden, er war Vater von fünf Töchtern Er wusste, dass sich seine fünf Töchter bei seinem Ableben nie einigen würden. Er hat sich dann für einen neutralen Willensvollstrecker entschieden und da so in seinem Testament festgehalten.

Ein Willensvollstrecker kann jeder für sich bestimmen. Diese Person hat den Auftrag die letzte Verfügung des Verstorbenen umzusetzen und ist keine Vertretung der Erben.

Meinen Kunden empfehle ich das im Testament festzuhalten. Es ist auch zu beachten, eine Vergütung festzulegen.

Ein Testament ist eine Urkunde und muss von Hand geschrieben werden oder je nach dem bei einem Anwalt oder Notar erstellen lassen. Die Erben werden es Ihnen danken!

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