Nachtrag in einem Vorsorgeauftrag möglich

Barbara SchärzVorsorgauftragLeave a Comment

Vor Kurzem bekam ich einen Anruf von einem Kunden, Herr Meier, der ein Vorsorgeauftrag bei mir erstellt hatte. Er war sehr besorgt, da er sich in der Zwischenzeit von seiner Partnerin getrennt habe und was das nun für den Vorsorgeauftrag bedeute? Seine Befürchtung war, dass er einen neuen Vorsorgeauftrag schreiben müsse. Ich konnte ihn beruhigen.
In diesem Fall könne man einen Nachtrag schreiben und dort einen neuen Vorsorgebeauftragter einsetzen.
Meinen Kunden sage ich immer, wenn sich in der Familie oder Beziehung etwas ändert, sollte man daran denken ev. auch die Vorsorgebeauftragte im Vorsorgeauftrag zu ändern.
 
Für Fragen stehe ich sehr gerne zur Verfügung.

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