Es gibt einen Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag

Barbara SchärzNachlasss, UncategorizedLeave a Comment

Es ist sehr wichtig, dass man Regeln aufstellt, sonst entscheidet das Gesetz, wer wie viel vom Vermögen erbt. Es ist dann nicht immer im Sinne der verstorbenen Person. Deshalb ist es sehr wichtig, dass man klare Verhältnisse schafft und das zu Lebzeiten regelt.

Wer mit der gesetzlichen Aufteilung seines Erbes nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge innerhalb eines gewissen Rahmens mit einem Testament ändern.

Das Testament ist eine einseitige Anordnung: Wer ein Testament verfasst, bestimmt wie der Nachlass zu verteilen ist. Die Pflichtteile müssen einhalten werden. Zu den pflichtteilsgeschützten Erben gehören der Ehepartner und die Nachkommen.

Mein Partner und ich sind nicht verheiratet und haben das in einem Erbvertrag geregelt.

Im Gegensatz zum Testament muss der Erbvertrag vor zwei Zeugen unterschrieben und öffentlich beurkundet werden. (Notar).Eine Änderung oder Aufhebung des Vertrags ist nur möglich, wenn alle Parteien damit einverstanden sind. Ist vor allem zu beachten, wenn sich der Beziehungsstatus ändert. Ein Testament kann man dagegen jederzeit ändern oder annullieren.

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