Vorsorgeauftrag

Am 1. Januar 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Das Gesetz soll die Förderung des Selbstbestimmungsrechts und die Stärkung der Solidarität in der Familie durch gesetzliche Vertretungsrechte regeln. Konkret löste die Erwachsenschutzbehörde (KESB) die bisherige Vormundschaftsbehörde ab.

Es wurden zwei neue Rechtsinstitute im Gesetz eingeführt:

• Vorsorgeauftrag
• Patientenverfügung

Was bedeutet dies? Im Falle einer Urteilsunfähigkeit (zum Beispiel durch Demenz, Krankheit oder Unfall) muss man, um staatliche Eingriffe zu vermeiden, einen Vorsorgeauftrag vorweisen. Leider kann eine solche Situation jederzeit eintreffen.

In diesem Dokument wird von Ihnen ein Vorsorgebeauftragter eingesetzt. Diese Frau oder dieser Mann muss in jedem Fall das absolute Vertrauen der beauftragten Person besitzen. Denn diese (volljährige) Person wird bei einer Urteilsunfähigkeit zu einem grossen Teil Ihr Leben bestimmen!

Mit meiner Fachkompetenz und persönlicher Erfahrung kann ich Sie hier unterstützen und sicherstellen, dass alle Formalitäten eingehalten werden. In meinem Netzwerk kann ich zudem auf erfahrene Fachleute zurückgreifen.

Zu diesem Thema führe ich immer wieder Referate durch. Sie können mich gerne dafür kontaktieren.

Sehen Sie sich auch meine separate Webseite für den Vorsorgeauftrag an: www.vorsorgeauftrag-jetzt.ch